- Höchstarbeitsbedingungen
- Tarifbedingungen als Höchstbedingungen; unzulässig nach dem in § 4 III TVG niedergelegten ⇡ Günstigkeitsprinzip. Den Parteien des einzelnen Arbeitsvertrages muss eine Vergütung nach Leistung durch übertarifliche Zulagen (⇡ übertarifliche Bezahlung) gestattet sein.
Lexikon der Economics. 2013.